Kundmachung: Vorschlag Abänderung Durchführungsplan für die Erweiterungszone bzw. das Mischgebiet Iffring I - Baulos Bp. 352

Im Sinne des Art. 60 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben: Der...

Veröffentlichungsdatum:

02.07.2024

Lesedauer

< 1 Minute

Themen
Kategorien
Gemeinde Rodeneck

Im Sinne des Art. 60 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben:

Der Gemeindeausschuss wird demnächst das Verfahren zur Genehmigung der Abänderung des Durchführungsplanes  für die Erweiterungszone bzw. das Mischgebiet Iffring I - Baulos Bp. 352 behandeln.

Der genehmigte Planentwurf wird an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht. 

Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen. 

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 02.07.2024, 11:19 Uhr