Verordnung über die Regelung/Verwaltung der Repräsentationsspesen

Die Gemeinde Rodeneck regelt mit dieser Verordnung die Verwendung von Repräsentationsausgaben zur Steigerung des Ansehens der Gemeinde.

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Veröffentlichungsdatum

12.04.2014

Beschreibung

  • Die Gemeinde Rodeneck darf Geld für besondere Anlässe ausgeben, um ihr Ansehen zu stärken – zum Beispiel für Geschenke, Blumen oder Veranstaltungen. 
  • Diese Ausgaben müssen sinnvoll, angemessen und gut begründet sein, etwa bei Ehrungen, Empfängen oder Pressekonferenzen. 
  • Der Bürgermeister und der Gemeindeausschuss entscheiden gemeinsam über diese Ausgaben, und jedes Jahr wird eine Liste der Ausgaben veröffentlicht.

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Veröffentlichungsdatum

12.04.2014

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 08:58 Uhr