Einsichtnahme bzw. Ablichtung von Verwaltungsakten (Art. 26 des R.G. Nr. 13/1993)

Antrag auf Einsichtnahme bzw. Ablichtung von Verwaltungsakten (Art. 26 des R.G. Nr. 13/1993) von Seiten von Privatpersonen und Firmen.

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Beschreibung

  • Mit diesem Vordruck, kann man die Einsichtnahme und gegebenenfalls die Ausstellung von Kopien bestimmter Verwaltungsakten beantragen.
  • Der Antragsteller verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen nicht für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
  • Der Antrag muss eventuell mit einer Stempelmarke versehen und die Kopierkosten müssen erstattet werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

18.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 14:41 Uhr