- Es werden nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft gesetzt.
- Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
- Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
Die Abgabetermine wären folgende:
Abgabetermin für 29.01.2026 ist der 16.01.2026
Abgabetermin für 05.03.2026 ist der 20.02.2026
Abgabetermin für 16.04.2026 ist der 03.04.2026
Abgabetermin für 28.05.2026 ist der 15.05.2026
Abgabetermin für 02.07.2026 ist der 19.06.2026
Abgabetermin für 06.08.2026 ist der 24.07.2026
Abgabetermin für 10.09.2026 ist der 28.08.2026
Abgabetermin für 08.10.2026 ist der 25.09.2026
Abgabetermin für 12.11.2026 ist der 30.10.2026
Abgabetermin für 17.12.2026 ist der 04.12.2026