Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

Die Gemeinde Rodeneck regelt mit dieser Verordnung, welche nicht gefährlichen Sonderabfälle wie Hausmüll behandelt werden dürfen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

28.12.2023

Beschreibung

  • Manche Abfälle aus Betrieben oder Landwirtschaft sind ähnlich wie Hausmüll und dürfen deshalb wie Hausmüll gesammelt und entsorgt werden.
  • Diese Abfälle können zu Recyclinghöfen gebracht oder über spezielle Sammelsysteme wie Container oder Tür-zu-Tür-Dienste abgeholt werden.
  • Die Gemeinde hat klare Regeln für die Mengen, die gesammelt werden dürfen, und für Vereinbarungen mit Betrieben, damit alles gesetzlich korrekt abläuft.

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Veröffentlichungsdatum

28.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 09:58 Uhr

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